Mietwagen – Achtung neue, teure Nachberechnung der Tankfüllung!

„Electronic fuel metering“ – hießt das neue System zur Ermittlung des Tankstandes welches große Autoverleiher wie „AVIS“ oder „HERTZ“ in den Vereinigten Staaten bereits einsetzt. Mit der neuen Methode kann ganz genau ermittelt werden, wie viel Benzin sich im Tank befindet und ggf. nach berechnet werden.

So erging es auch einer Kundin, die auf ihrer Kreditkarte die Nachberechnung von 3 Gallonen fand, obwohl sie getankt hatte und die Tankanzeige bei Rückgabe auf „voll“ stand. Auf Nachfrage beim Verleiher teilte man ihr mit, dass sie statt der geforderten 19 nur 16 Gallonen im Tank hatte und man ihr das Nachtanken in Rechnung stelle.

Bisher waren Autovermieter sehr großzügig. Ob der Sprit für 2km oder 30 km fehlte, wurde nicht weiter nach verfolgt, so lange die Tankanzeige auf „voll“ stand.image-2015-09-14(16)Mark Frissora, der Geschäftsführer von Hertz, erklärte gegenüber der “Washington Post”, dass seinem Unternehmen jedes Jahr ein Schaden von 50 Millionen Dollar an Spritkosten entsteht, weil Mietwagen mit weniger Benzin im Tank zurückgebracht werden.Mit der neuen Methode wird nun ermittelt wie der Tankstand bei Abholung und bei der Rückgabe ist. Beide Stände werden auf dem Übergabeprotokoll eingetragen.

In Deutschland wird die ultragenaue “electronic fuel metering” bei Leihwagenfirmen noch nicht eingesetzt, ist aber bereits in Planung. Da Deutschland ein bedeutender Markt ist, ist mit einer schnellen Umsetzung zu rechnen. Wer in Amerika reist, sollte davon ausgehen, dass die Meßmethode ihren Einsatz findet und mit Bedacht vorab tanken.

Übrigens kann eine Nachberechnung schnell sehr teuer werden, weil oft nicht nur der fehlende Sprit sondern auch eine Service-Pauschale für das Nachtanken berechnet wird.#tippWer eine teure Nachberechnung vermeiden will, sollte direkt am Flughafen tanken. Den Tankbeleg lässt man dann vom Verleiher gegenzeichnen und mit an das Übernahmeprotokoll heften. Zusätzlich empfiehlt sich ein Foto von Tankbeleg, Kilometerstand und Übergabeprotokoll, so dass man im Falle einer Nachberechnung einen Nachweis der eigenen Pflichterfüllung hat.

 

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